Finanzstreit der AOK Bayern und der KZVB!
Für Kassenpatienten, die bei der AOK Bayern, den IKK Wohnortkassen oder der Knappschaft versichert sind, wirkt sich der eskalierende Finanzstreit zwischen der AOK Bayern und
der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern unmittelbar durch eingeschränkte Leistungen der Zahnärzte aus. Seit Montag 11.10. gelten bis zum Jahresende 2010 so genannte Puffertage, in denen die volle Zahlung des Honorars der Zahnärzte nicht gesichert ist. Die Verhandlungen zwischen der AOK Bayern und der KZVB stagnieren und sind gescheitert, sodass sich nun ein Schiedsgericht mit der Entscheidungsfindung in dem Streit befassen muss. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern konfrontiert die AOK Bayern mit Vorwürfen, da diese das Budget für die Zahnärzte 2010 nicht aufstockt. Durch die Verweigerung der Aufstockung sind jedoch die Honorare der Zahnärzte für den Rest des Jahres 2010 nicht gesichert. Da weder bei den Ersatzkassen, noch bei den Betriebskrankenkassen Probleme mit dem Budget auftreten, geht die KZVB davon aus, dass die AOK Bayern das Budget für zahnärztliche Behandlungen zu knapp kalkuliert hat. Die AOK dagegen wirft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern eine inkonsequente Anwendung der vereinbarten Honorarverteilung vor. Wäre diese konsequent eingehalten worden, hätte dieser Finanzstreit gar nicht erst stattfinden müssen. Aufgrund der möglichen Einschränkungen in den Behandlungen bei den Zahnärzten rät die AOK Bayern den Versicherten, sich keinesfalls auf Leistungen einzulassen, die über Privatrechnungen abgerechnet werden. Privatrechnungen werden nicht von der Krankenkasse erstattet. Für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse AOK Bayern, den IKK Wohnortskassen und der Knappschaft bedeuten die Puffertage, die aus dem Finanzstreit resultieren, dass zahnärztliche Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind, möglicherweise von den Zahnärzten nur auf Privatrechnung ausgeführt werden. Schmerzbehandlungen und Untersuchungen zur Prophylaxe werden nach Angaben der KZVB selbstverständlich ganz regulär erfüllt und abgerechnet. Bei der Lokalanästhesie zur Betäubung vor einer Zahnbehandlung oder einem Austausch von lediglich verfärbten Füllungen, die rein kosmetischen Charakter haben, besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese bis Ende 2010 nur über Privatrechnungen der Zahnärzte abgerechnet werden. ©