Private Krankenversicherung: Möglicherweise künftig einfacherer Wechsel in die PKV von der GKV!

Die Private Krankenversicherung hofft, dass die im Hinblick auf die Möglichkeiten zum Wechsel in die PKV mit der Gesundheitsreform eingeführte 3-Jahres-Regelung bis 2011 gekürzt Sofortkredit_eKomi wird. Für einen Wechsel in die PKV mussten Versicherte in der GKV, der gesetzlichen Krankenversicherung, seit der Gesundheitsreform ein Einkommen nachweisen, das mindestens 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze lag. Dieser Nachweis gilt seither als eine der Voraussetzungen, um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die Chancen, dass die 3-Jahresregelung aus der Gesundheitsreform von der Bundesregierung revidiert wird, stehen relativ gut. Dadurch könnte der Einstieg in die private Krankenversicherung für gesetzlich Versicherte enorm vereinfacht werden. Neben diesem Punkt muss sich die Bundesregierung aktuell auch mit den seit Jahren kontinuierlich steigenden Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV auseinandersetzen. Viele Krankenkassen klagen, dass die steigenden Ausgaben in keiner Relation zu den Beiträgen der Versicherten stehen. In diesem Zuge wurde von der Bundesregierung eigens eine Expertenkommission einberufen. Ein Thema, das von der Expertenkommission behandelt wird, dürfte unter anderem die Kopfpauschale sein. Das Bundesgesundheitsministerium will sich zudem auch mit der Übernahme von Kosten im PKV Basistarif bei Hartz IV Empfängern beschäftigen. Der PKV Basistarif übernimmt die medizinische Grundversorgung zu günstigen Preisen und wurde mit dem Gesetz zur Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. Dadurch haben Selbständige und Freiberufler mit geringem Einkommen die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln. Allerdings bedeutet diese Regelung einen enormen Kostenaufwand für die private Krankenversicherung für den Fall, dass das Einkommen der Versicherten zu gering ist. Dann muss die PKV etwa die Hälfte der Kosten erstatten. Gleichzeitig müssen die Kosten für medizinische Behandlungen von der PKV übernommen werden, was sich nachteilig auf die restlichen Versicherten auswirkt und die Geschäftsbilanz negativ beeinflusst. Das Thema Kostenübernahme in Hartz IV im Basistarif der privaten Krankenversicherung soll jetzt vom Bundesgesundheitsministerium erörtert werden, um einen Vorschlag zur gesetzlichen Änderung zu erarbeiten. ©

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