Vergleich von Geldanlagen: Einheitliche Beipackzettel und härtere Sanktionen bei Falschberatung!

Seit Jahresbeginn sind die Banken verpflichtet, über die Beratung im Hinblick auf Geldanlagen und Finanzprodukte ein entsprechendes Beratungsprotokoll zu erstellen. Sofortkredit_eKomi Die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner fällte zwar noch kein Urteil über die aktuelle Praxis der Beratungsprotokolle, räumte jedoch bereits einige Defizite bei diesen ein. Gleichzeitig sollen nun einheitliche Beipackzettel für einen besseren Überblick und einen einfacheren Vergleich der Geldanlagen sorgen. Die Bundesverbraucherschutzministerin ist bestrebt, die Rechte der Bankkunden bei der Finanzberatung zu verbessern. Dazu sei geplant, dass die Bankenaufsicht vermehrt die Belange der Kunden einbezieht, wie die FAZ berichtet. Beipackzettel wurden zwar bereits von den Banken eingeführt, doch die verschiedenen Varianten in unterschiedlicher Gestaltung und den unzähligen Fachbegriffen sind für die Kunden nur schwer verständlich. Ein einfacher Vergleich der einzelnen Geldanlagen und ein Überblick über Vor- und Nachteile des jeweiligen Finanzproduktes ist bisher kaum möglich. Bereits seit Monaten kritisieren die Verbraucherschützer, dass die Banken und Finanzinstitute sich nicht zu einem einheitlichen Standard in der Kennzeichnung der Geldanlagen entscheiden. Volksbanken und Sparkassen dagegen zeigen sich nach Angaben der Verbraucherschützer bereit, den Kunden mehr Transparenz für Geldanlagen zu bieten. Diese planen, die Risiken der jeweiligen Geldanlagen in einer einheitlichen Form aufzuführen. Frau Aigner hofft, dass sich alle Sparkassen, Finanzinstitute und Banken auf einen einheitlichen Standard der Beipackzettel für Geldanlagen einigen. Von gesetzlichen Anforderungen an die Informationsblätter über die Finanzprodukte will die Bundesverbraucherschutzministerin vorerst absehen. Wie sie gegenüber der FAZ erklärte, wäre eine Lösung per Gesetz mit dem Nachteil einer zeitlichen Verzögerung verbunden. Ein weiterer Aspekt für die Stärkung der Rechte der Bankkunden im Hinblick auf die Beratung zu Geldanlagen ist eine härtere Sanktionierung bei Falschberatungen. Bankberater, die einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetzes begehen, sollen in Zukunft von der Anlageberatung ausgeschlossen werden. Gleichzeitig plant Frau Aigner, dass Banken und Finanzinstitute, die die Kunden falsch beraten, mit Bußgeldern bestraft werden. Zusätzlich soll das Augenmerk auch verstärkt auf die Qualifizierung von Finanzberatern gelegt werden. ©

Kommentarfunktion ist deaktiviert